Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren ist, wird es 2019 eingeschult.
Anmeldezeitraum:
04.10.2018 bis 17.10.2018
(auch Hortanmeldung)
Bürozeiten:
Montag: 9.00 bis 14.30 Uhr, Dienstag: 9 bis 16.00 Uhr, Mittwoch: 9.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 9.00 bis 14.30 Uhr, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
– Ihre eigenen Personalpapiere
– Geburtsurkunde des Kindes
– sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Schulbeginn 2019: Allgemeine Informationen
– Anmeldung der Schulanfänger auf einen Blick
– Informationen zur Schulanmeldung 2019/20
DOWNLOADS
Um die Anmeldung Ihres Kindes zügig vornehmen zu können und Ihnen damit unnötige Wartezeit zu ersparen, bringen Sie bitte folgende Formulare bereits so weit wie möglich ausgefüllt mit.
Vielen Dank!
Anmeldung zur schulärztliche Untersuchung
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)
Einkommenserklärung zum Hortantrag
Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere Grundschule
Entbindung Schweigepflicht Kita
RÜCKSTELLUNG
Wenn Sie eine spätere Einschulung Ihres Kindes wünschen, können Sie die Zurückstellung von der Schulpflicht beantragen. Die Zurückstellung um ein Jahr kann nur genehmigt werden, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Die Schulaufsicht entscheidet dann über Ihren Antrag und berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Zurückstellung Ihres Kindes bis Februar 2019 einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung wahrnehmen müssen. Eine Zurückstellung nach Schulbeginn ist ausgeschlossen.